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Erste Hilfe

Erste Hilfe

Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis beantragt, ist verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen erste Hilfe leisten zu können (FeV § 19,1). Die Unterweisung soll dem Antragsteller durch theoretischen und durch praktische Übungen Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln. Ebenso mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten, sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen.

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